
Psychotherapeutische Praxis
Behandlungsablauf
Telefonische Terminabstimmung
Sollten Sie Kontakt zu mir aufnehmen wollen, so melden Sie sich gerne zunächst während meiner telefonischen Sprechzeiten. Sofern es sinnvoll erscheint und Kapazitäten vorhanden sind, besteht die Möglichkeit ein erstes vertrauliches, unverbindliches Gespräch („psychotherapeutische Sprechstunde“) zu vereinbaren.
Psychotherapeutische Sprechstunde
Es können bis zu 5 psychotherapeutische Sprechstunden vereinbart werden. In diesen geht es zunächst darum, sich gegenseitig kennenzulernen, einen ersten gegenseitigen Eindruck zu gewinnen und Raum für die aktuellen Beschwerden und Anliegen des Kindes oder Jugendlichen zu geben. Darauf aufbauend soll besprochen und geklärt werden, ob eine psychotherapeutische Behandlung notwendig und geeignet scheint oder ob ein alternatives Unterstützungs- und Behandlungsangebot (wie z.B. Familienberatung, sozialpädiatrische oder auch ärztliche/psychiatrische Abklärung) möglicherweise passender erscheint.
Probatorische Sitzungen
Nach dieser ersten Einschätzung erfolgt bei Verdacht auf eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung im nächsten Schritt eine weiterführende diagnostische Abklärung. Dabei geht es nicht nur um die aktuellen Beschwerden, sondern um das Kind oder den Jugendlichen in seiner gesamten Lebens- und Entwicklungssituation. Hier wird gemeinsam betrachtet, welche Belastungen bestehen, wie sie entstanden sein könnten, in welchen bedeutungsvollen Zusammenhänge sie möglicherweise zu verstehen sind und welche individuellen und familiären Bedingungen eine Rolle spielen sowie welche Ressourcen vorhanden sind.
Auf dieser Grundlage wird entschieden, welche psychotherapeutische Unterstützung sinnvoll ist. Häufigkeit und Dauer der Behandlung richten sich nach dem individuellen Bedarf und dem jeweiligen Behandlungsverfahren. Im Anschluss wird entschieden, ob ein gemeinsamer vertrauensvoller Therapieprozess vorstellbar ist und schließlich eine therapeutische Behandlung eingeleitet werden soll. Je nach Diagnose und Therapieempfehlung erfolgt hiernach die Überleitung in eine tiefenpsychologisch fundierte oder analytische Akut-, Kurzzeit- oder Langzeittherapie.
Therapie
Bei der analytischen und tiefenpsychologisch fundierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie handelt es sich um ein Richtlinienverfahren der gesetzlichen Krankenkassen, deren Kosten bei entsprechender Indikation von den gesetzlichen Krankenkassen auf Antrag übernommen werden; von den Beihilfestellen und privaten Krankenversicherungen entsprechend anteilig, je nach Versicherungsvertrag.
Allgemein
Zum ersten Termin wird die Versichertenkarte der Krankenkasse des Patienten/der Patientin benötigt. Eine ärztliche Überweisung ist nicht erforderlich. Die Kostenübernahme der Behandlung erfolgt bei Antragstellung (vor Vollendung des 21. Lebensjahres; begonnene psychotherapeutische Behandlungen können auch über das 21. Lebensjahr hinaus durchgeführt werden). Die Dauer einer therapeutischen Behandlung ist sehr unterschiedlich und hängt u.a. von der Schwere und Dauer der Erkrankung sowie der Entwicklung des therapeutischen Prozesses ab. Sie kann demnach nicht genau vorausgesagt werden; durchschnittlich liegt sie zwischen einem und drei Jahren.